ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen vom Berater der Firma Milis Trade Business AG vorgeschlagen oder bereitgestellt, die vollständig oder teilweise vollständig an den Kunden geliefert werden.
Gemeint sind auch alle Bestellunge(n)/Neuanschaffung(en)/Reparaturen etc. (zB. Dokumente aller Art, Geräte, Reparaturen etc.) die von Mitarbeitern der Firma Milis Trade Business AG vorgeschlagen oder bereitgestellt, die vollständig oder teilweise vollständig an den Kunden geliefert werden.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
“Kunde” bezeichnet die Organisation und/oder Firma oder Person, mit der der Vertrag geschlossen wird;
“Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Kunden gegenüber dem Berater und vom Berater gegenüber dem Kunden offengelegt, jeweils entweder direkt oder indirekt. Zu den vertraulichen Informationen gehören : Produkte, Spezifikationen, Formeln, Ausrüstung, Modelle, Mitarbeiterinterviews, Aufzeichnungen, Qualitätsüberwachung,Programme, Schulungsmaterialien, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Know-how, Zeichnungen, Preisinformationen, Erfindungen, Ideen und andere Informationen oder deren Potenzial
Verwendung, die dem Kunden bzw. dem Berater gehört oder im Besitz des Kunden ist/sind;
“Berater” bedeutet: Mitarbeiter der Firma Milis Trade Business AG und Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
“Offerte” bezeichnet die Offerte zwischen dem Kunden und dem Berater, die definiert den geschätzten Umfang des Auftrags und die vom Berater potenziell zu erbrigenden Dienstleistungen. Insbesondere gilt die Offerte bestehend aus der geschickten Anfrage, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen in der Offerte angegebene Dokumente (oder Teile davon);
“Vertrag” bezeichnet den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Berater, der definiert den Umfang des Auftrags und die vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen,
sowie die Gebührenordnung für diese Dienstleistungen. Insbesondere gilt der Vertrag bestehend aus der Bestellung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen
in der Bestellung angegebene Dokumente (oder Teile davon);
“Das Engagement” bezeichnet jede Vereinbarung, in welcher Form auch immer, die zwischen dem Berater und Kunden, gemäss denen der Berater sich zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet die gelten die vorliegenden Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind, an den Kunden gegen eine Gebühr zuzüglich Kosten;
“Höhere Gewalt” bezeichnet jeden Grund, der ausserhalb der angemessenen Kontrolle der Betroffenen liegt Partei, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf jede Handlung Gottes, Krieg, Unruhen, Handlungen der Öffentlichkeit, Brände, Streiks, Arbeitskonflikte, Unfälle oder Handlungen infolge von Einhaltung einer Anordnung einer Regierung oder Regierungsbehörde;
“Projekt” bezeichnet die Dienstleistungen, die der Berater dem Kunden als zu erbringen hat in der Bestellung angegeben;
“Bestellung” bezeichnet das Dokument, in dem die zu erbringenden Dienstleistungen aufgeführt sind vom Berater dem Kunden zur Verfügung gestellt und Auflisten von Dokumenten und dergleichen
vom Kunden dem Berater zur Verfügung zu stellen, damit der Berater Leistungen erbringen kann für das Projekt;
„Subunternehmer“ bezeichnet entweder eine Tochtergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft des Beraters oder eine jeweils unabhängigen Auftragnehmer,
der für die Ausführung der geltenden Aufgaben qualifiziert ist Dienstleistungen, wie sie im Auftrag und im Vertrag vorgesehen sind, und wurden
vom Berater entsprechend vertraglich vereinbart, wie aus einer schriftlichen Vereinbarung hervorgeht.
2. Offerte und Auftragsbestätigung, Vorbehalte
Offerten erlangen erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch den Bearter Verbindlichkeit. Die Verfügbarkeit der Produkte, nicht durch den Berater verschuldete Verzögerungen bei den Lieferzeiten, sowie Preisänderungen der Zulieferer, bleiben in jedem Fall auch nach der Auftragsbestätigung vorbehalten.
3. Ersatzlieferung
Wird die bestellte Ware vom Zulieferer nicht mehr angeboten, so hat der Berater das Recht, technisch und funktional gleichwertige Ware zu liefern. Dies gilt weder als Schlechterfüllung noch als Mangel.
4. Preise
Die Material-Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. 8,1 % MWSt. Preisänderungen durch die Lieferanten bleiben in jedem Fall vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. SWICO-Gebühren, Transport- und Verpackungskosten sowie Arbeitsleistungen der Milis Trade Business AG werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und verstehen sich exklusive 8,1 % MWSt. Für die Arbeit des Beraters, ohne anders lautende Vereinbarung, erfolgt ein Stundenansatz von CHF 180.00/Std., exkl. MwSt. 8,1 % MWSt.
5. Liefertermine/Lieferfristen
Falls der Berater die bestellte Ware nicht an Lager hat, beträgt die Lieferfrist in der Regel 1 – 7 Arbeitstage, wobei diese Angabe nur orientierenden Charakter hat.
Für Liefertermine wird nicht garantiert. Insbesondere entsteht bei Verzögerung der Lieferung kein Anspruch auf Rücktritt von der Bestellung oder auf Schadenersatz oder Preisminderung. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Der Berater ist bestrebt, die Liefertermine nach bestem Vermögen einzuhalten und orientieren den Kunden über eine allfällige Verzögerung umgehend.
6. Lieferung / Transport
Sobald der Kunde die Ware bei der Milis Trade Business AG im Geschäft abgeholt hat, resp. der Berater die Ware dem Kunden geliefert hat gilt die Lieferung als erfolgt.
Für bestellte Ware vom Kunden gehen Nutzen und Gefahr von diesem Zeitpunkt an auf diesen über. Lieferungen und Installationen durch den Bearter werden nach Aufwand und Distanz oder gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen:
bar bei Lieferung / Abholung oder
nach spezieller schriftlicher Vereinbarung per Rechnung.
Ist Lieferung gegen Rechnung vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen, sofern keine anderslautenden schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, seit Zustellung an den Kunden zahlbar. Die Milis Trade Business AG behält sich vor, nach Ablauf des Zahlungstermins Mahnspesen pro erfolgte Mahnung zu erheben.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich der Berater das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu erbringen.
Die Zahlungspflicht mit allfälligen Forderungen gegenüber der Milis Trade Business AG ist der Kunde nicht berechtigt zu verrechnen.
8. Garantie, Mängel, Rügepflicht und Mängelrechte / Reparaturen
Es besteht nur insoweit und in dem Umfang eine Gewährleistung des Beraters für Mängel, als diese vom Berater auch gegenüber dem Zulieferer, bzw. Produktehersteller geltend gemacht werden kann. Dabei gelten in jedem Fall folgende besondere Bestimmungen.
Für Mängel, die auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet der Berater dem Kunden Gewähr während einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab erstmaliger Zustellung oder Abholung der Ware.
Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt bei technischem Eingriff selbst und/oder durch durch Dritte und Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung(zB. Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen des Herstellers zurückzuführen sind.), übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Schläge, Kontakt mit Flüssigkeit(en)/Feuer oder Feuchtigkeitsschäden,etc.).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Konfiguration des Gerätes, die notwendige Arbeit um das Gerät wieder betriebsbereit zu machen und Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen, Toner, Abdeckungen usw. Bei einem Defekt bemüht sich der Berater diesen so schnell wie möglich zu beheben.
Für Geräte (Platinen, Drucker, Monitore, Harddisk, Grafikkarten, CD-ROM usw.), welche nicht durch den Berater repariert werden, gelten die Reparatur / Austauschzeiten der Lieferanten.
Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband, SSD, USB-Stick usw.) oder ein kompletter PC zur Reparatur an den Berater direkt oder den Lieferanten des Beraters übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die alleinige Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. Der Berater kann in keinem Fall für Datenverluste haftbar gemacht werden.
Rügepflicht
Die gelieferte oder abgeholte Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität sind innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware bei des Beraers anzubringen, andernfalls die Lieferung automatisch als angenommen und die Leistung als gehörig und mängelfrei erfüllt gilt. Unberechtigte Abzüge bei Zahlungen werden in jedem Fall nachbelastet.
Mängelrechte
Ohne abweichende Vereinbarung ist es Sache des Kunden, ein mangelhaftes Gerät auf eigene Kosten dem Berater zur Mängelbehebung / Reparatur zu bringen.
Defekte Geräte werden grundsätzlich repariert, nicht ausgetauscht.
Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann der Berater seiner Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
durch Nachbesserung der gelieferten Ware;
durch Ersatz der mangelhaften Ware;
durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wandelung, solange der Berater die Nachbesserung anbietet. Jeglicher Garantieanspruch entfällt dadurch. Für vom Kunden durch unsachgemässe Bedienung, Wartung und Behandlung der Ware verursachte Mängel besteht keine Garantie. Für Änderungen und Reparaturen an Hard- und Software, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden und daraus entstehende Schäden an Hard- und Software, können wir keine Garantie übernehmen. Ebenfalls übernehmen wir keinerlei Garantie für Schäden, welche durch Software (Virus, falsches Installieren usw.) verursacht wurden.
Portokosten für die Einsendung eines defekten Gerätes an den Hersteller sowie Kosten für die Rücksendung wie auch allfällige von des Beraters nach der Reparatur durchgeführte Servicegänge sind nicht Bestandteil des Garantieanspruchs und gehen zulasten des Kunden.
Ersatzgeräte können gegen Verrechnung zur Verfügung gestellt werden. Die vorstehenden Garantiebestimmungen und die Bestimmungen betreffend Mängelrüge und Mängelrechte gelten auch für Reparaturen und Nachbesserungen durch den Barater.
9. Haftung
Mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Garantieansprüche des Kunden wird jegliche Haftung für direkten oder indirekten und weiteren Schaden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ebenso ausgeschlossen wird eine Haftung für Hilfspersonen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Firma Milis Trade Business AG bis zur vollständigen Bezahlung.
Ist Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält sich der Barater das Recht vor, die Ware auf Kosten des Kunden im Eigentums-Vorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Der Kunde erklärt sich mit einer allfälligen Eintragung ausdrücklich einverstanden.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, befindet sich der Erfüllungsort an der Adresse der Milis Trade Business AG, 6353 Weggis (Schweiz).
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und uns gilt als Gerichtsstand 6353 Weggis (Schweiz).
Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Gerichtsstand in Zivilsachen.
Weggis, 08. Februar 2024
(Ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen)